Balkonkraftwerk Yuma Balcony 840+ Bifazial Pro
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Mit dem Solarpaket I dürfen Balkonkraftwerke bei einer maximalen Solarleistung von 2000 Watt bis zu 800 Watt einspeisen. Doch viele Fragen sind noch offen.
Während in anderen Ländern der EU nach der Verordnung 2016/631, etwa den Niederlanden, Balkonkraftwerke (Bestenliste) bis zu 800 Watt einspeisen können und auch rückwärts laufende Ferraris-Stromzähler erlaubt sind, liegt hierzulande die maximale Einspeisegrenze bislang bei 600 Watt. Außerdem durfte ein Stecker-Solargerät nicht an einem rückwärts laufenden Ferraris-Zähler betrieben werden. Mit der Verabschiedung des Solarpaket I durch Bundestag und Bundesrat ändern sich nun auch hierzulande die Bedingungen für den Betrieb eines Balkonkraftwerks. Das Einspeiselimit wird von 600 auf 800 Watt angehoben und übergangsweise werden auch Ferraris-Zähler erlaubt. Die maximale Solarleistung liegt bei 2000 Watt. Und auch der Anschluss eines Balkonkraftwerks an eine Schuko-Steckdose soll möglich sein.
Das Gesetz muss jetzt noch der Bundespräsident unterschreiben. Gültig ist es, wenn es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Das könnte in wenigen Tagen bereits der Fall sein.
Ursprünglich sollte das Solarpaket I bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Doch die FDP hat sich gegen den geplanten Resilienzbonus für die einheimischen Solarmodulhersteller gesträubt. Erst nachdem dieser aus dem Solarpaket I entfernt wurde, ist das Gesetz jetzt verabschiedet worden. Klar ist, dass ein Balkonkraftwerk nach dem Inkrafttreten auch hierzulande mit maximal 800 Watt einspeisen darf. Ob aber die laut Gesetz maximale Solarleistung in der Praxis überall gültig ist, bleibt abzuwarten. Bislang gab es kein Limit, doch der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik) plant mit der Norm 0126-95, die Solarleistung womöglich auf 960 Watt zu begrenzen. Das wären nur 20 Prozent mehr als die neue Einspeisegrenze von 800 Watt.
Der Verband befürchtet, dass eine höhere Solarleistung in sehr ungünstigen Lastfälle in älteren Gebäuden zur Überhitzung von Kabeln oder gar Bränden führen könnte. Auf Nachfrage unserer Kollegen von Heise Online teilt der VDE aber mit, dass bislang über die maximale Solarleistung noch nicht endgültig entschieden sei. Noch im zweiten Quartal 2024 will der Verband die neue Norm veröffentlichen. Nach einer geplanten zweimonatigen Kommentierungsphase soll dann die neue Produktnorm im Laufe des Jahres als Vornorm veröffentlicht werden.
Da die entsprechende VDE-Norm allerdings kein verbindliches Gesetz ist, können Balkonkraftwerks-Nutzer nicht bestraft werden, wenn sie die gesetzliche Grenze von 2000 Watt Solarleistung ausschöpfen. Sollte allerdings ein Schadenfall eintreten, könnten Betroffene auf den Kosten sitzen bleiben, da Gutachter von Versicherungen sich in der Regel an die VDE-Normen halten.
Als relativ sicher gilt, dass der VDE den Anschluss eines Stecker-Solargeräts ans Hausnetz über eine Schuko-Steckdose dulden wird. Jedenfalls hat der Verband dies bereits im Januar 2023 angekündigt. Bislang hat der VDE eine sogenannte Einspeisesteckdose (Wieland-Stecker) empfohlen, aber die Schuko-Steckdose nicht explizit verboten. Allerdings wurden in der Vergangenheit Fördermittel für Balkonkraftwerke an die Installation einer Wieland-Steckdose geknüpft. Auch bestanden viele Netzbetreiber bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts auf die Verwendung der sogenannten Energiesteckvorrichtung. Mit der Duldung einer Schuko-Steckdose sparen Anwender somit die Kosten für die Installation einer Wieland-Steckdose durch einen Fachbetrieb.
Die Pflicht ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden entfällt, sobald das Solarpaket I wirksam wird. Stattdessen muss das Stecker-Solargerät lediglich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Diese wiederum teilt dem Netzbetreiber die Inbetriebnahme eines neuen Balkonkraftwerks automatisch mit. Außerdem hat die Bundesnetzagentur seit Anfang April die Registrierung erheblich vereinfacht und die erforderliche Anzahl von Angaben zum Balkonkraftwerk von 20 auf 5 reduziert.
Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, muss mit Strafen von bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierter Solarleistung rechnen. Sind zwei Module mit insgesamt 840 Watt im Einsatz, kostet das pro Monat 8,40 Euro Strafe. Problematisch ist bei einer Nichtanmeldung zudem, dass im Schadenfall die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt. Allerdings sind Schadenfälle durch Balkonkraftwerke bislang nicht bekannt geworden. Weitere Informationen zu dieser Problematik hat Fachhändler Yuma in folgendem Beitrag veröffentlicht: Balkonkraftwerk versichern: Was du wissen musst.
Bisher musste für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ein rückwärts laufender analoger Stromzähler (Ferraris-Zähler) gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket I werden die alten analogen Zähler übergangsweise erlaubt. Somit sorgt der nicht verwendete Strom eines Balkonkraftwerks für eine niedrigere Stromrechnung. Vermutlich werden sich die Netzbetreiber aber beeilen, alte Ferraris-Zähler auszutauschen, um von der kostenlosen Überschussproduktion der Stecker-Solargeräte zu profitieren. Bis spätestens 2032 sollen alle Ferraris-Zähler durch moderne Variante ersetzt werden.
Wer als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) ein Stecker-Solargerät am Balkon oder Fassade anbringen will, muss die Zustimmung der WEG einholen. Bislang konnte diese die Installation eines Balkonkraftwerks verbieten. Laut eines Gesetzentwurfs des Justizministeriums vom Mai 2023 soll allerdings die Stromerzeugung durch ein Balkonkraftwerk in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden. Damit darf die WEG ein Balkonkraftwerk pauschal nicht mehr verbieten. Nach einer Expertenanhörung Mitte Februar im Bundestag gab es hierfür zwar einhelligen Zuspruch, doch Verbände und Juristen sehen noch Bedarf für Nachbesserung am Gesetzentwurf. Dieser sieht außerdem das Abhalten virtueller Eigentümerversammlungen vor, sodass der Ausbau von Stecker-Solargeräten beschleunigt wird, weil Antragsteller dann nicht mehr auf eine meist nur einmal im Jahr stattfindende Präsenzveranstaltung der WEG angewiesen sind.
Wann der Gesetzentwurf verabschiedet wird und in Kraft tritt, ist ungewiss. Der langwierige Prozess wird vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) stark kritisiert: „Worauf wartet die Bundesregierung noch, um WEG die virtuelle Beschlussfassung zu ermöglichen und sie somit in die Lage zu versetzen, zeitnah handlungsfähig zu sein oder an Förderprogrammen in gleicher Weise teilzunehmen, wie die Eigentümer von Einfamilienhäusern?“, sagte VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Balkonkraftwerke mit 800-Watt-Wechselrichter (Testbericht) werden schon seit Längerem verkauft. Um dieses gesetzeskonform zu betreiben, konnten Anwender die Einspeiseleistung per App auf die bislang geltende Grenze auf 600 Watt begrenzen. Sobald das Solarpaket I in Kraft tritt, können sie die Einspeiseleistung auf 800 Watt anheben.
Beim Neukauf eines Balkonkraftwerks sollte man mindestens zu einem Modell mit 800-Watt-Wechselrichter greifen, um von der höheren Einspeiseleistung profitieren zu können.
In beiden Fällen ist allerdings zu beachten, dass ein Großteil der produzierten Strommenge, sofern kein alter Ferraris-Zähler im Einsatz ist, kostenlos im Netz des Stromanbieters landen könnte. Etwa dann, wenn tagsüber niemand zu Hause ist und daher kein großer Verbraucher wie PC, Herd, Spül- oder Waschmaschine im Einsatz ist.
Um dem Netzbetreiber keinen kostenlosen Strom zu überlassen, hilft ein Stromspeicher (Bestenliste). Dieser speichert die vom Balkonkraftwerk erzeugte Energie und speist sie bei Bedarf ins Stromnetz ein. Allerdings verlängert ein Solarspeicher die Amortisationszeit.
Je höher die installierte Solarleistung, desto effizienter arbeitet einen Solarspeicher. Daher sollte man bei einer entsprechenden Anschaffung eines Balkonkraftwerks mit Speicher die maximal erlaubte Solarleistung von 2000 Watt möglichst voll ausnutzen. Weitere Informationen dazu bietet der Beitrag Balkonkraftwerk richtig ausreizen: Mehr Strom mit vier Panels & Speicher.
Wie das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Ende Oktober 2023 mitgeteilt hat, handelt es sich bei Balkonkraftwerken nicht um Bauprodukte, sodass die bislang geltende Begrenzung der Modulgröße auf 2 m² bei Solarpanels für Stecker-Solargeräte nicht gilt. Demnach können Balkonkraftwerke jetzt auch mit Solarmodulen wie dem 550 Watt starken Longi LR5 (Preisvergleich) oder dem Ja Solar JAM72S30-550 (Preisvergleich) betrieben werden. Erste Sets mit Modulen dieser Größe gibt es etwa von Fachhändler Yuma.
Und noch eine Grenze fällt mit der Einstufung von Balkonkraftwerken als Nicht-Bauprodukt: Die bisher geltende maximale Installationshöhe von vier Metern für Glasmodule gilt ebenfalls nicht für Stecker-Solargeräte.
Gute Nachrichten gibt es in puncto Modulgröße aber auch für herkömmliche PV-Anlagen (Ratgeber). Das DIBt schlägt der Bauministerkonferenz der Länder vor, die Grenze für PV-Module, die mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen im Dachbereich ohne Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden dürfen, von 2 m² auf 3 m² anzuheben. Die Regelung soll aber erst frühestens Mitte 2024 in Kraft treten. In Hessen gilt sie schon jetzt.
Demokratische Mühlen mahlen langsam und so verwundert es nicht, dass das Solarpaket I mit mehrmonatiger Verspätung endlich bald in Kraft tritt. Das Gesetz erlaubt nun Balkonkraftwerke mit 800 Watt Einspeiseleistung bei einer maximalen Solarleistung von 2000 Watt. Auch dass die Schuko-Steckdose durch den VDE vermutlich geduldet wird, erleichtert die Inbetriebnahme und verteuert sie nicht unnötig durch die Installation einer Wieland-Steckdose.
Nicht schnell genug hat die demokratische Mühle für Mieter und Eigentümer einer Wohnung in einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) gemahlen. Das entsprechende Gesetz, das Balkonkraftwerke in den Katalog der privilegierten Maßnahme aufnimmt und virtuelle Eigentümerversammlungen erlaubt, ist noch nicht verabschiedet. Erst damit haben Mieter und Eigentümer einer Wohnung in einer WEG das Recht auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Sie müssen sich also weiter gedulden. Bisherigen Informationen nach zu urteilen, soll es aber noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Das könnte den Absatz von Balkonkraftwerken noch einmal beschleunigen. Schließlich leben hierzulande über 53 Prozent der Menschen zur Miete, für die es bislang kaum möglich war, mit einem Stecker-Solargerät die Stromkosten zu senken (Ratgeber).
Mehr Hintergrundwissen zum Thema vermittelt unser Ratgeber Balkonkraftwerk mit und ohne Speicher ab 119 Euro: Amortisiert sich in 3 Jahren. Wann sich Anlagen mit 600-Watt-Wechselrichter lohnen, erklären wir im Artikel Balkonkraftwerk kaufen: Abverkauf bei 600 Watt oder auf 800 Watt warten? Wer sich statt eines Balkonkraftwerks eine Insel-Solaranlage anschaffen will, der sollte sich unseren Ratgeber Stromversorgung für Schrebergarten & Co. ansehen. Möglichkeiten zum Speichern produzierter Energie aus der Sonne zeigt unsere Top 8: Solarstrom auch nachts – Speicher fürs Balkonkraftwerk zum Nachrüsten.
Mobile Solargeneratoren und Stromspeicher zeigen wir in unserer Bestenliste der Powerstations. Bei der Einschätzung der Grundlast und beim Erkennen von Energiefressern helfen Smarte Zwischenstecker und Energiemessgeräte (Ratgeber). Weiteres Einsparpotenzial zeigt unser Artikel Strom, Gas & Geld sparen: Die 10 besten Tipps von Balkonkraftwerk bis Smart Home. Hilfreich beim Sparen sind zudem Die besten Photovoltaik-Deals: Powerstation, Solarpanel, Balkonkraftwerk & Co.
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